Die Satzung


des Heimat- und Verkehrsvereins Düdinghausen/Hochsauerland e.V.
(Fassung laut Beschluss der Generalversammlung vom 17. 03. 2001)

§ 1
Der Verein führt den Namen "Heimat- und Verkehrsverein Düdinghausen/Hochsauerland" mit dem Zusatz "e;e. V." nach der Eintragung in das Vereinsregister und hat seinen Sitz in 59964 D¨dinghausen.


§ 2
Zweck des Vereins ist die Pflege des heimatlichen Brauchtums, Erhaltung der dörflichen Substanz und die Pflege der Landschaft sowie die Förderung von Einrichtungen für Erholung suchende Gäste.

Der Verein verfolgt ausschließlich und unmittelbar gemeinnützige Ziele.

Keine Person darf durch Verwaltungsaufgaben, die dem Zwecke des Vereins fremd sind, oder durch unverhältnismäßig hohe Vergütungen vom Verein begünstigt werden.

Eine enge Zusammenarbeit mit den örtlichen Vereinen wird im Interesse der gemeinsamen Förderung des Vereins angestrebt.


§ 3
Der Verein hat
a) ordentliche Mitglieder
b) Ehrenmitglieder

Ordentliches Mitglied können alle natürlichen und juristischen Personen und Vereinigungen werden, die diese Satzung anerkennen.

Zu Ehrenmitgliedern können auf Vorschlag durch die Mitgliederversammlung solche Personen benannt werden, die sich um den Verein besonders verdient gemacht haben.


§ 4
Die Mitgliedschaft endet
a) durch Austritt
b) durch Ausschluss
c) durch Tod.

Der Austritt ist nur zum Ende des Geschäftsjahrs möglich und kann nur schriftlich mit einer Frist von 3 Monaten erfolgen.

Der Ausschluss erfolgt durch den Vorstand. Ausgeschlossen werden solche Mitglieder, die den Vereinsinteressen entgegen arbeiten, das Ansehen des Vereins schädigen oder die Beschlüsse der Mitgliederversammlung missachten.

Der Ausschluss erfolgt durch schriftlichen Bescheid. Über den Ausschluss sind alle Mitglieder schriftlich zu unterrichten.

Gegen den Ausschluss kann innerhalb einer Woche nach Zugang des Bescheides Einspruch erhoben werden. Über den Einspruch entscheidet die nächste Mitgliederversammlung endgültig.


§ 5
Mitgliedsbeiträge werden durch eine besondere Beitragsordnung festgesetzt.


§ 6
Geschäftsjahr ist das Kalenderjahr.


§ 7
Der Vorstand besteht aus 4 Mitgliedern.
Gewählte Mitglieder sind:

Der erste Vorsitzende,
der zweite Vorsitzende,
der Schriftführer und
der Kassierer.

Die Mitglieder des Vorstandes werden für einen Zeitraum von 4 Jahren gewählt. Kürzere Amtszeiten sind in Ausnahmefällen mit einem Mehrheitsbeschluss der anwesenden Mitglieder möglich.

Wiederwahl ist möglich. Bis zur Ersatzwahl bleiben ausscheidende Vorstandsmitglieder im Amt.

Vorstand im Sinne des § 26 des Bürgerlichen Gesetzbuches sind der erste Vorsitzende, der zweite Vorsitzende, der Schriftführer und der Kassierer. Je zwei von ihnen sind gemeinsam vertretungs- und zeichnungsberechtigt.


§ 8
Der Vorstand tritt vierteljährlich, sonst bei Bedarf zusammen.


§ 9
Der Vorstand kann Arbeits- und Fachausschüsse bilden, die die ihnen gestellten Aufgaben nach Weisung des Vorstandes zu erfüllen haben. Vorsitzender dieser Ausschüsse ist der erste Vorsitzende, im Verhinderungsfall der zweite Vorsitzende.


§ 10
Alljährlich findet eine ordentliche Mitgliederversamlung statt, zu der alle Mitglieder vom Vorstand unter Angabe der Tagesordnung schriftlich einzuladen sind. Zusätzliche Anträge zur Tagesordnung können am Tage der Jahreshauptversammlung mit der Stimmenmehrheit der anwesenden Mitglieder genehmigt werden.

Der Mitgliederversammlung obliegen:

1. Entgegennahme des Rechenschaftsberichts des Vorstandes und der Bericht der Kassenprüfer
2. Entlastung des gesamten Vorstandes
3. Wahl des Vorstandes
– Die Wahl des ersten Vorsitzenden hat vor der Wahl der übrigen Mitglieder des Vorstandes in einem besonderen Wahlgang zu erfolgen. –
4. Wahl von zwei Kasssenprüfern
- Die Kassenprüfer dürfen dem Vorstand nicht angehören. Einmalige Wiederwahl ist zulässig, wobei jedoch von den Kassenprüfern jeweils einer ausscheiden muss. –
5. Jede Änderung der Satzung
6. Entscheidung über die eingereichten Anträge
7. Ernennung von Ehrenmitgliedern
8. Auflösung des Vereins

Eine außerordentliche Mitgliederversammlung muss vom Vorstand einberufen werden, wenn mindestens 1/3 der ordentlichen Mitglieder sie schriftlich mit Angabe des Grundes beantragt. Aus gegebenem Anlass kann der Vorstand die Einberufung von weiteren Mitgliederversammlungen beschließen.
Jede ordnungsgemäß anberaumte (ordentliche oder außerordentliche) Mitgliederversammlung ist beschlussfähig. Sie beschließt über Anträge durch einfache Mehrheit, soweit sie nicht Satzungsänderungen oder die Auflösung des Vereins betreffen.


§ 11
Der Vorstand ist verantwortlich für die ordnungsmäßige Verwaltung aller Ämter und hat im Verhinderungsfalle eines Vorstandsmitglieds für rechtzeitige Stellvertretung zu sorgen.

Der Vorstand ist bei Bedarf durch den ersten Vorsitzenden, im Verhinderungsfalle durch dessen Stellvertreter, einzuberufen. Die Einladung hat in der Regel 8 Tage vorher schriftlich unter Mitteilung der Tagesordnung zu erfolgen. In Ausnahmefällen genügt eine Frist von mindestens 2 Tagen nach telefonischer Bekanntgabe.

Der Vorstand ist beschlussfähig, wenn mindestens die Hälfte der Mitglieder anwesend ist. Der Vorstand beschließt mit Stimmenmehrheit. Bei Stimmengleichheit gibt eine zusätzliche Stimme des die Vorstandssitzung leitenden Vorstandsmitglieds den Ausschlag.


§ 12
Über jede Mitgliederversammlung ist eine Niederschrift zu fertigen, die von dem die Sitzung leitenden Vorstandsmitglied und dem Schriftführer zu unterzeichnen sind. Über die Genehmigung der Niederschrift wird in der nächsten Sitzung beschlossen. Die Niederschriften sind aufzubewahren.


§ 13
Die Mitglieder des Vorstandes üben ihre Ämter ehrenamtlich aus. Der Vorstand kann für bestimmte Tätigkeiten seiner Mitglieder von Fall zu Fall eine angemessene Vergütung zubilligen.


§ 14
Beschlüsse über Satzungsänderungen oder Auflösung des Vereins bedürfen der Zustimmung von 3/4 der in der Mitgliederversammlung anwesenden Mitglieder. Die Auflösung kann nur von einer zu diesem Zweck einberufenden außerordentlichen Mitgliederversammlung beschlossen werden.


§ 15
Im Falle der Auflösung fällt das Vereinsvermögen dem Ort Düdinghausen zu, in Obliegenschaft des Ortsvorstehers, und ist nur für die satzungsmäßigen Zwecke zu verwenden.


Düdinghausen, den 10.1.2006

Horst Frese

(Schriftführer)

Berni Eickhoff
(Kassierer)


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Kontakt

Heimat- und Verkehrsverein e.V.

Horst Frese
Am Südhang 4
59964 Düdinghausen
Tel.: 05632/ 92 76 32
Mail: info@duedinghausen-hsk.de